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   BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14   

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https://dejure.org/2014,25275
BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14 (https://dejure.org/2014,25275)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2014 - 4 B 1.14 (https://dejure.org/2014,25275)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 (https://dejure.org/2014,25275)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 4 S 1 VwVfG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts bei bloßem Rechtsanwendungsfehler

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage des Stützens einer rechtswidrigen Ursprungsentscheidung und der Aufhebungsentscheidung auf rechtswidrige Sachverhalte

  • rewis.io

    Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts bei bloßem Rechtsanwendungsfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG BW § 48 Abs. 4
    Rechtsgrundsätzliche Bedeutsamkeit der Frage des Stützens einer rechtswidrigen Ursprungsentscheidung und der Aufhebungsentscheidung auf rechtswidrige Sachverhalte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97

    Verwaltungsverfahren - Frist für die Entscheidung über Rücknahme oder

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    Eine Frist für die Ermittlung der maßgeblichen Umstände hat der Gesetzgeber den Behörden in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht gesetzt; für eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift in diese Richtung fehlt jede Grundlage (Beschluss vom 12. September 1997 - BVerwG 3 B 66.97 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 87).

    So kann ein Rücknahmebescheid wegen einer Verwirkung der Rücknahmebefugnis rechtswidrig sein (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 und Beschluss vom 12. September 1997 a.a.O. S. 6 m.w.N.), wenn die Behörde - wie von der Beschwerde vorliegend behauptet - den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    ob die bisherige, sich auf den Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - (BVerwGE 70, 356) stützende Rechtsprechung aufrecht erhalten bleiben kann, wenn der rechtswidrigen Ursprungsentscheidung und der Aufhebungsentscheidung identische Sachverhalte zugrunde liegen, eine Tatsachenermittlung sich also erübrigt, sich damit am Rechts- und Tatsachen-"Bestand" nichts geändert hat.
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    So kann ein Rücknahmebescheid wegen einer Verwirkung der Rücknahmebefugnis rechtswidrig sein (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 und Beschluss vom 12. September 1997 a.a.O. S. 6 m.w.N.), wenn die Behörde - wie von der Beschwerde vorliegend behauptet - den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    Den rechtsstaatlichen Bindungen kann aber durch den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. zuletzt Urteil vom 20. März 2014 - BVerwG 4 C 11.13 - juris Rn. 28 ff.).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    Um die grundsätzliche Bedeutung einer in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage darzulegen, muss die Beschwerde vertiefend erörtern, inwieweit in dem erstrebten Revisionsverfahren über die bisherige Rechtsprechung hinaus zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten (Beschlüsse vom 4. März 1998 - BVerwG 7 B 388.97 - juris und vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    Die Beschwerde muss sich dazu mit den Gründen der bisherigen Rechtsprechung auseinander setzen; sie muss aufzeigen, aus welchen Gründen eine erneute Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit der aufgeworfenen Frage erforderlich sein könnte, namentlich, dass sich neue Gesichtspunkte ergeben hätten, die geeignet sein könnten, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen (Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 1 B 145.97 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 67).
  • BVerwG, 04.03.1998 - 7 B 388.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2014 - 4 B 1.14
    Um die grundsätzliche Bedeutung einer in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärten Rechtsfrage darzulegen, muss die Beschwerde vertiefend erörtern, inwieweit in dem erstrebten Revisionsverfahren über die bisherige Rechtsprechung hinaus zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden könnten (Beschlüsse vom 4. März 1998 - BVerwG 7 B 388.97 - juris und vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306).
  • VG Schleswig, 06.04.2017 - 12 A 136/16

    Rückforderung einer Zuweisung (Gemeinde ...)

    Eine Frist für die Ermittlung der maßgeblichen Umstände hat der Gesetzgeber den Behörden in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht gesetzt; für eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift in diese Richtung fehlt jede Grundlage (BVerwG, Beschluss vom 29.08.2014 - 4 B 1/14 - zitiert nach juris Rn. 8).

    So kann ein Rücknahmebescheid wegen einer Verwirkung der Rücknahmebefugnis rechtswidrig sein, wenn die Behörde den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert (BVerwG, Beschluss vom 29.08.2014, a.a.O., Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2017 - 4 A 516/15

    Auslegung von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften (hier: Bestimmungen des

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte, die sich ab 2011 immer wieder um eine Regelung zugunsten der Klägerin beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eingesetzt hatte, den Lauf der Jahresfrist durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert haben könnte, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29.8.2014, - 4 B 1.14 -, juris, Rn. 8 f., zeigt die Klägerin nicht auf.
  • VGH Bayern, 25.02.2016 - 14 ZB 14.874

    Ermessen und Lauf der Jahresfrist für Rücknahme rechtswidriger Festsetzung eines

    Nach den zutreffenden, vom Kläger nicht gerügten Ausführungen des Verwaltungsgerichts beginnt die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nach ständiger Rechtsprechung zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahme außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, B. v. 19.12.1984 - GrSen 1.84 u. a. - BVerwGE 70, 356; B. v. 29.8.2014 - 4 B 1.14 - BRS 82 Nr. 174 Rn. 8).

    Hierzu ist die vollständige Kenntnis des für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Sachverhalts nötig (BVerwG, B. v. 29.8.2014 - 4 B 1.14 - BRS 82 Nr. 174 Rn. 8), zu dem vorliegend auch die Einzelheiten gehören, die es der Beklagten ermöglicht haben, über die Schutzwürdigkeit des Vertrauens in den Bestand des Festsetzungsbescheids sowie über die Ausübung ihres Rücknahmeermessens zu entscheiden.

    Ob eine verzögerte Ermittlungstätigkeit der Behörde rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist bereits zweifelhaft, da der Gesetzgeber den Behörden in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG eine Frist für die Ermittlung der maßgeblichen Umstände nicht gesetzt hat und für eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift in diese Richtung jede Grundlage fehlt (vgl. BVerwG, B. v. 29.8.2014 - 4 B 1.14 - BRS 82 Nr. 174 Rn. 8 m. w. N.).

    So kann ein Rücknahmebescheid wegen einer Verwirkung der Rücknahmebefugnis rechtswidrig sein, wenn die Behörde den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert hat (BVerwG, B. v. 29.8.2014 - 4 B 1.14 - BRS 82 Nr. 174 Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2019 - 15 A 2792/18

    Gegen Vergaberecht verstoßen: Müssen Fördermittel zurückgefordert werden?

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 8, und vom 12. September 1997 - 3 B 66.97 -, juris Rn. 3.
  • OVG Sachsen, 19.11.2020 - 1 A 1279/17

    Fiktionszeugnis; Gesellschaft; Rubrum

    Auch bei Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein "konzentriertes Nichtstun", mit dem die Behörde den Lauf einer Frist verhindere, rechtswidrig sei und regelmäßig zur Verwirkung der Rechte der Behörde führe (Beschl. v. 29. August 2014 - 4 B 1.14 - juris Rn. 9), sei von einer fiktiv erteilten Baugenehmigung auszugehen, über deren Eintritt die Beklagte ein Zeugnis auszustellen habe.

    32 Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum "konzentrierten Nichtstun" der Behörde, welches im Ergebnis einem Eingriffsakt entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 29. August 2014 a. a. O., Rn. 9), lässt sich auf die hier vorliegende Konstellation nicht übertragen, in der die Klägerin nicht die Beschränkung ihrer Rechte abzuwehren, sondern ihre Rechte zu erweitern sucht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2017 - 15 A 359/16
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 8, und vom 12. September 1997 - 3 B 66.97 -, juris Rn. 3.

    vgl. dazu nochmals BVerwG, Beschluss vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 8 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 1.16 -, juris Rn. 26 f., Beschluss vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 9, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, juris Rn. 27.

  • VGH Hessen, 20.06.2018 - 9 A 429/15

    Subvention

    Denn die Rechtswidrigkeit eines solchen Verwaltungsakts beruht stets auf einem konkreten, für den Inhalt dieses Verwaltungsakts ursächlichen Rechtsanwendungsfehler, der darin besteht, dass die Behörde entweder den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht, nicht vollständig oder in sonstiger Weise verfälscht ihrer Entscheidung zugrunde gelegt oder den von ihr zutreffend ermittelten Sachverhalt unzureichend berücksichtigt oder unrichtig gewürdigt hat (BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19.12.1984 - BVerwG GrSen 1/84 -, juris Rn. 8 f., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 29.08.2014 - BVerwG 4 B 1/14 -, juris).

    Dies ist aber erst der Fall, wenn die Behörde den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 29.08.2014 - BVerwG 4 B 1/14 -, juris Rn. 9).

  • VG Schleswig, 06.04.2017 - 12 A 134/16

    Rückforderung einer Zuweisung (Gemeinde A.)

    Eine Frist für die Ermittlung der maßgeblichen Umstände hat der Gesetzgeber den Behörden in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG nicht gesetzt; für eine ausdehnende Auslegung der Vorschrift in diese Richtung fehlt jede Grundlage (BVerwG, Beschluss vom 29.08.2014 - 4 B 1/14 - zitiert nach juris Rn. 8).

    So kann ein Rücknahmebescheid wegen einer Verwirkung der Rücknahmebefugnis rechtswidrig sein, wenn die Behörde den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert (BVerwG, Beschluss vom 29.08.2014, a.a.O., Rn. 9).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10517/19

    Ermessensausübung im Rahmen der Rückforderung von Förderungsmitteln

    Dies ist aber erst der Fall, wenn die Behörde den Lauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG durch "konzentriertes Nichtstun" verhindert (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - 15 A 1600/18

    Stundungsbescheid Widerrufsvorbehalt auflösende Bedingung Auslegung eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2014 - 4 B 1.14 -, juris Rn. 8, und vom 12. September 1997- 3 B 66.97 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2019 - 15 A 2792/18 -, juris Rn. 14.
  • BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16

    Ausnutzung einer Zwangslage; Ausschließungsgründe; Berufliche Rehabilitierung;

  • OVG Sachsen, 05.07.2016 - 4 A 81/15

    Träger der freien Jugendhilfe, Förderung; Jugendbildungsreferent, Aufgaben;

  • OVG Hamburg, 25.07.2017 - 3 Bf 96/15

    Freiwilliger Feuerwehrmann; Gewährung eines pauschalen Anerkennungsbetrages wegen

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 2934/20

    Verfassungsmäßigkeit der Vergabe spielhallenrechtlicher Erlaubnisse;

  • VGH Bayern, 27.04.2018 - 3 B 17.1256

    Rücknahme der Berücksichtigung von praktischen Ausbildungszeiten bei der

  • BVerwG, 16.04.2019 - 4 B 51.18

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Vorfeldflächen auf

  • BVerwG, 02.08.2021 - 4 B 5.21

    Fiktionsbestätigung in der Sächsischen Bauordnung ist Frage des (irrevisiblen)

  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 174/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; alleinstehender, junger

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 1 ZB 15.1897

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vorbescheides (hier: keine wegemäßige Erschließung

  • VG Ansbach, 11.06.2021 - AN 18 K 19.00384

    Ermessen bei Rückforderung von Beihilfe für zahnärztliche Behandlung

  • VG Berlin, 09.10.2020 - 19 K 215.18

    Rücknahme fiktiver Baugenehmigungen

  • BVerwG, 11.07.2018 - 8 B 45.17

    Entschädigungsanspruch der Eigentümer wegen des Verlusts ihres

  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 9 A 419/14

    Subvention

  • VG Halle, 01.02.2022 - 3 A 480/18

    Rücknahme und Rückforderung von Hochwasserfördermitteln

  • VG Ansbach, 11.10.2017 - AN 1 K 17.00832

    Rücknahme einer zu Unrecht erfolgten Dienstunfallanerkennung durch andere Behörde

  • VG München, 23.08.2017 - M 21 K 15.4612

    Keine Anerkennung von Unfallfürsorge aus einem Dienstunfall

  • VG Ansbach, 11.07.2017 - AN 1 K 16.01450

    Kein Trennungsgeld beim Fehlen dienstlich verursachter Mehraufwendungen

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